- Honorarfreie Nachbehandlung oder
- ggf. eine Alternativversorgung mit Anrechnung
des Honorars (alternative Behandlungsmethode, wenn
die erste Behandlung fehlgeschlagen ist) für die Erstversorgung
- wenn eine Behandlung nicht mehr möglich ist, wird
das Honorar zu 75 % erstattet
- kein Neuberechnung der Materialkosten bei Wiederversorgung
soweit diese von Dritten (Labor oder Implantathersteller)
erstattet werden.
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- die erweiterte Zahnersatz Gewährleistung ist nur
wirksam, wenn vor der Behandlung keine medizinischen
Gegenanzeigen gegen die geplante Behandlung sprechen
(es dürfen keine medizinischen Gründe gegen den
Erfolg einer Behandlung sprechen)
- Mindestens 2malige Kontrolle beim behandelnden
Zahnarzt und professionelle Zahnreinigung pro Jahr.
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