ZahnSicher.de - freiwillige Vereinbarung zur Zahnersatz-Gewährleistungsverlängerung
Der behandelnde Zahnarzt erweitert freiwillig die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 auf 4 Jahre, wenn die unten genannten Vorraussetzungen erfüllt werden. Dieser Servcie ist für den Patienten und Zahnarzt kostenlos und dient der Qualtätssicherung der Zahnarzt-Leistungen.

Leistungsumfang der erweiterten Gewährleistung   Voraussetzungen für den Patienten
 
  • Honorarfreie Nachbehandlung oder
  • ggf. eine Alternativversorgung mit Anrechnung des Honorars (alternative Behandlungsmethode, wenn die erste Behandlung fehlgeschlagen ist) für die Erstversorgung
  • wenn eine Behandlung nicht mehr möglich ist, wird das Honorar zu 75 % erstattet
  • kein Neuberechnung der Materialkosten bei Wiederversorgung soweit diese von Dritten (Labor oder Implantathersteller) erstattet werden.
 
  • die erweiterte Zahnersatz Gewährleistung ist nur wirksam, wenn vor der Behandlung keine medizinischen Gegenanzeigen gegen die geplante Behandlung sprechen (es dürfen keine medizinischen Gründe gegen den Erfolg einer Behandlung sprechen)
  • Mindestens 2malige Kontrolle beim behandelnden Zahnarzt und professionelle Zahnreinigung pro Jahr.

Patientendaten:
Name: Michael Muster Datum, Unterschrift & Stempel Zahnarzt
Strasse: Sonnenstrasse 3b  
Ort: 81211 Musterhofen  
   
Behandelnder Zahnarzt:
Praxis: Zahnarzt Dr. Schönweiss Datum, Unterschrift Patient
Strasse: Musterstrasse 14  
Ort: 80333 München  
Telefon: 089-7000000  
Webseite: Zahnarzt-im-Internet.de
     
     

 
Hinweis für den Zahnarzt:
Wenn Sie bereit sind diese freiwillige Gewährleistungsverlängerung zu akzeptieren und neue Patienten gewinnen wollen, können Sie sich auf ZahnSicher.de kostenlos registrieren. Dadurch werden Sie täglich von mehreren hundert Patienten gefunden.